Die Produkte der Krankenvollversicherung und Krankenzusatzversicherung im Überblick

Die Gesundheit ist unser höchstes Glück

Heutzutage unterliegen die gesetzlichen Krankenkassen einem eng gestrickten Standard – Leistungspaket. Hierbei ist das Budget ein sehr großes Problem, welches den Ärzten vorschreibt welche und wie viele Medikamente sie verschreiben dürfen und was nicht mehr von den Krankenkassen übernommen wird.

Leider ist die Gefahr sehr hoch, dass Sie sich als Patient eine umfangreichere Behandlung bzw. Versorgung wünschen, als dies oft der Fall ist. Beispielsweise macht eine Vorsorgeuntersuchung nur einen kleinen Teil der Kosten aus, die im Fall einer Krebserkrankung auf die Kassen zukämen - jedoch wird bei so einem wichtigen Thema oftmals gespart. Allerdings ist für Sie als Privatpatient eine Budgetierung nicht vorgesehen.

Ab dem Jahr 2009 unterliegen alle gesetzlichen Krankenkassen dem gleichen Beitragssatz. Die Krankenkassen zahlen Ihre Einnahmen in einen Gesundheitsfonds ein, welcher ab dem 01.01.2009 in Kraft tritt. D.h. die Krankenkassen verwalten Ihre Beitragseinnahmen nicht mehr selbst, sondern zahlen die Beitragseinnahmen in den Gesundheitsfonds. Die Einnahmen welche in den Fonds fließen, werden dann auf die verschiedenen Krankenkassen wieder verteilt, in Abhängigkeit der Versichertenstruktur. Sollten jedoch eine gesetzliche Krankenkasse mit dem zugeteilten Geld nicht auskommen, hat die Krankenkasse die Möglichkeit durch zusätzliche Beitragsforderungen die Einnahmen aufzubessern. Diese zusätzlichen Beitragsforderungen sind jedoch auf 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten begrenzt. Jedoch bis zu 8 Euro monatlich können die Krankenkassen einkommensunabhängig einfordern.

Weiterhin entsteht durch die aktuelle Gesundheitsreform ab dem 01.Januar 2009 eine Krankenversicherungspflicht. Somit muss jeder Bürger ab dem 01.Januar 2009 eine Krankenversicherung besitzen, obgleich gesetzlich oder privat.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen zeichnet sich die private Krankenversicherung durch Flexibilität und Individualität aus. Hier haben Sie selbst die Tarifwahl und somit entscheiden Sie selbst über Ihre Versorgung. Denn Sie können frei wählen welche Versorgung bzw. Leistungen Sie wünschen, welche für Sie wichtig erscheinen und auf welche Leistungen Sie verzichten wollen. Wenn Sie auf bestimmte Leistungen kein Wert legen, müssen Sie auch diese Leistungen nicht versichern. Wer beispielsweise bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus auf ein Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung wert legt, kann das beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung spezifisch wählen.

Empfehlenswert ist auch der Einschluss bzw. Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung. Genauso wenig sollte man auf eine Pflegezusatzversicherung nicht verzichten, denn die Kosten für pflegerische Maßnahmen werden immer teuerer und die Leistungen durch die Pflegepflichtversicherung sind bei weitem nicht ausreichend.

Krankenvollversicherung

Der Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar und auch ab dem 01.Januar 2009 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jeder Bürger muss somit krankenversichert sein. Für Angestellte und Arbeiter gilt eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen des Versicherten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt. Verdient jedoch der Angestellte oder Arbeiter oberhalb dieser Beitragsbemessungs- grenze hat auch er die Möglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hierzu muss er allerdings 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Liegt also das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte eine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Personen, die bestimmten Gruppen angehören, haben das Recht auf eine private Krankenversicherung und haben somit beim Thema Krankenschutz Anspruch auf bessere Leistungen zu einem günstigen Beitrag. Es ist lohnenswert sich Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen, um das Preis-Leistungsverhältnis zwischen PKV und den gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen.

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Und welche Personen haben die Möglichkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln?

  • Beamte / Beamtenanwärter
  • Selbständige / Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Studenten
  • Nichterwerbstätige Ehepartner haben die Möglichkeit sich über den privat versicherten Ehepartner zu versichern

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung !!!

  • Freie Arztwahl
  • Freie Krankenhauswahl mit Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern
  • Erstattung von Medikamenten, Heilmitteln und Heilpraktikerleistungen
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden
  • Bessere Erstattung für Sehhilfen
  • Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel entfällt
  • Höhere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen, hier erfolgt keine Beschränkung (auf einfache Materialien)
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
  • Eventuelle Beitragsrückerstattung bei nicht in Anspruchnahme der Leistungen Ihrer Kasse

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine staatliche Institution, die den Versicherten gewährt ihre Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder dessen Gesundheitszustand zu bessern. Dabei treten die Versicherer für die entstehenden Behandlungskosten bei Krankheit des Versicherten ein. Viele Behandlungskosten werden dabei voll vom Versicherer getragen, andere wiederum müssen vom Versicherten zu einem Teil selbst getragen werden.

Früher unterschied man rein sachlich zwischen Krankenkassen und Ersatzkassen. Mittlerweile kann jeder Versicherte, in der Regel die Krankenversicherung unter Einhaltung bestimmter Fristen wechseln. Derzeit kann ein Grund dafür die Beitragshöhe sein, jedoch wird es ab Januar 2009 für alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6% geben. Somit werden in Zukunft nur noch die Leistungen der Krankenkassen die Wahl der Versicherten beeinflussen.

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Ausnahme sind Selbstständige, und Arbeitnehmer die die Bemessungsgrenze überschreiten. Diese können sich weiterhin freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder sich eine private Krankenversicherung suchen. Verzichten sie auf eine Krankenversicherung, müssen sie eventuell anfallende Kosten durch Arzt- oder Krankenhausbesuche, sowie Medikamente selbst tragen.

Kinder von Pflichtversicherten sind in der Regel bis zum Alter von 18 Jahren bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert. Einige Umstände erlauben es, auch ältere Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Zum Beispiel gilt dies für nicht erwerbstätige Kinder bis 23 Jahren. Kinder die studieren, einer schulischen Ausbildung nachgehen oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren genießen dieses Privileg bis zum 25. Lebensjahr. Wehrdienstzeiten und Zivildienstzeiten können diese Grenze um die jeweilig geleistete Zeit verlängern.

Grundsätzlich gilt es zu erwähnen, dass die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt sind, und somit bei jeder Krankenkasse gleich. Unterschiede gibt es hingegen bei Serviceleistungen, Beratungsleistungen oder auch bei Akupunkturbehandlungen. Hier gilt es zu vergleichen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nicht, wie bei der privaten Krankenversicherung nach den versicherten Leistungen, sondern nach dem Einkommen des Versicherten. D.h. die Beiträge sind einkommensabhängig und werden hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Hier einige wichtige Leistungs-Beispiele der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Ärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Kieferorthopädische Behandlung
  • Krankenhausbehandlung
  • Krankheitsverhütung und Vorbeugung (z. B. Impfungen)
  • Kur zur Rehabilitation, Genesung und Vorbeugung

 

Zusatzkrankenversicherung

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen immer weiter gekürzt werden, ist es für viele Versicherte ratsam, sich privat zusätzlich zu versichern, um diese Lücken schließen zu können. Durch eine Zusatzversicherung kann der Versicherte seine Ärzte frei wählen, ohne auf Kassenärzte beschränkt zu sein, er kann sich in die Behandlung eines Heilpraktikers begeben, ohne die von ihm erbrachten Leistungen selbst tragen zu müssen. Die Zuzahlung beim Kauf von Medikamenten entfällt und der Zahnersatz wird nahezu ohne Beschränkungen vom Versicherer getragen. Außerdem genießt der Versicherte einen weltweiten Krankenversicherungsschutz.

Jeder Arbeitnehmer, der pflichtversichert ist, kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen, jedoch gilt diese Zusatzversicherung ausschließlich für den Versicherten. Die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und auch die Regel ist, entfällt bei einer Krankenzusatzversicherung. Der Ehepartner und die Kinder müssen, um ebenfalls gleichwertig abgesichert zu sein, ebenfalls eigenständige Zusatzverträge abschließen.

In der Regel verlangen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss, um eventuelle Vorerkrankungen und Risiken feststellen zu können. Anhand der Befunde und der zu versichernden Leistungen berechnen die Versicherer die vom Versicherten zu entrichtenden Beiträge. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen haben die Versicherer die Möglichkeit, ihr Risiko durch einen höheren Beitragssatz auszugleichen oder Erkrankungen, die nachweislich in direkten Zusammenhang mit der schwerwiegenden Vorerkrankung stehen, aus dem Versicherungsschutz auszuklammern. Einige Versicherer lehnen solche Antragsteller mit gravierenden Vorerkrankungen grundsätzlich ab, um ihre Risiken so gering wie möglich zu halten.

Der Versicherte kann bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die Höhe seiner zu entrichtenden Beiträge maßgeblich beeinflussen, indem er die vom Versicherer gewährten Leistungen auf ein für sich adäquates Maß reduziert, auf Ergänzungstarife verzichtet oder eine Selbstbeteiligung an Arztkosten und Medikamenten vereinbart.

Bei der Krankenzusatzversicherung gibt es verschiedene Leistungspakete, zwischen denen die zu versichernde Person auswählen kann. Es gibt z.B. bei den Krankenzusatzversicherungen einen reinen Zahntarif, der sich nur auf Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes beschränkt. Weiterhin hat man die Möglichkeit sich für einen stationäre Zusatztarif zu entscheiden. Durch eine Einbett- oder Zweibettzimmer Variante mit Chefarztbehandlung kann man somit seinen gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen.

Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind in den letzten Jahren immer weiter gekürzt worden und werden in den kommenden Jahren noch weiter sinken. Deshalb ist es für jeden Pflichtversicherten ratsam, sich und seine Zähne adäquat abzusichern. Die Zuzahlungen, die den Versicherten bei einem Zahnarztbesuch erwarten, sind für viele Versicherte nicht tragbar und somit verschlechtern sich die Zahnzustände in Deutschland merklich steigend.

Zwar bieten Banken, die sich auf die Rechnungsbegleichung bei Zahnärzten spezialisiert haben, den Versicherten an, die angefallenen Kosten für eine Zahnbehandlung, Zahnsanierung oder Zahnersatz in Raten ab zu bezahlen, jedoch bleibt der Versicherte trotz Allem auf diesen Kosten sitzen und muss dazu noch die anfallenden Zinsen tragen. Im Endeffekt lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die einem Versicherten nicht nur diesen Finanzstress abnimmt sondern auch die Kosten für diese Behandlungen nahezu in allen Fällen übernimmt.

Jedoch sollte der Antragsteller vor Abschluss einer solchen Versicherung ausführlich recherchieren, welche Leistungen die Versicherer übernehmen, um späteren Komplikationen vorzubeugen. Nicht alle Versicherer bieten eine adäquate Absicherung. Einige Versicherer zahlen bei größeren Behandlungen, wie zum Beispiel Implantate die gesamte Behandlungssumme, andere wiederum schließen eine solche Leistung kategorisch aus. Ein intensives Studieren der Versicherungsbedingungen, insbesondere der Leistungsmerkmale, ist das A und O der richtigen Versicherungswahl.

Da der Dschungel an Versicherern und deren Angebote immer undurchschaubarer wird, ist es für einen Interessenten ratsam, sich im Zweifelsfall einen professionellen Berater anzuvertrauen und mit diesem gemeinsam die in Betracht kommenden Angebote eingehend zu prüfen und das adäquate Produkt herauszufiltern. Denn später ärgert sich der Versicherte im Fall der Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers, wenn der Versicherer sich weigert gewisse Behandlungskosten zu übernehmen, weil dieser die Vertragsbestimmungen nicht richtig gelesen oder gar verstanden hat.

Es gibt mehrere Tarife zur Zahnzusatzversicherung. So unterscheidet man zwischen den Zusatztarifen, welche Absicherung für Zahnersatz, Inlays und Implantate berücksichtigen und solchen Zusatztarifen welche ebenfalls Prothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne absichern.

Bei den meisten Versicherern ist es notwendig vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen, welche die medizinische Notwendigkeit aufzeigt. Oftmals verlangen die Krankenversicherer einen solchen Heil- und Kostenplan wenn sich der Rechnungsbetrag auf über 2.000 Euro beläuft. Unterschiede gibt es hierbei natürlich auch von Versicherer zu Versicherer.

Erstattungsfähige Leistungen der Zahnzusatzversicherung:

  • Zahnärztliche Honorarleistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ/GOÄ.
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien für Zahnersatz
  • Zahnkronen und Brücken in metallischer Ausführung mit Verblendungen.
  • Bei Inlays einschließlich zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen.

Au Pair Krankenversicherung

Ein Au Pair erleichtert in der Regel den täglichen Ablauf in der Familie. Sollte das Au Pair jedoch einmal krank werden, ist es wichtig für diesen Fall gerüstet und adäquat abgesichert zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als in Deutschland lebende Familie ein ausländisches Au Pair anstellt oder selbst als Au Pair im Ausland bei einer Familie tätig ist. Eine Absicherung ist auf jeden Fall im Sinne der finanziellen Kosten, die entstehen können, sehr sinnvoll.

Die meisten Versicherer unterscheiden in der Regel zwischen zwei verschiedenen Versicherungsformen: Dem Standard- und dem Komplettschutz. Der Standardschutz setzt sich normalerweise aus Bestandteilen zusammen wie:

 

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Transporte zum Krankenhaus
  • Entbindungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Rücktransport

Auch beinhaltet sie eine Reise-Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung, die Personen- und Sachschäden bis zu einer Million Euro, Mietsachschäden bis 25.000 Euro, Abschiebekosten bis eintausend Euro, Invaliditätsgrundsumme von 20.000 Euro, Todesfallkapital von fünftausend Euro und Bergungskosten von 2.500 Euro deckt.

Die Komplettversicherung beinhaltet die gleichen Grundleistungen, denen einige Leistungen hinzugefügt werden oder höhere Summen gewährleistet werden. Hinzu kommen Leistungen wie:

  • Rehabilitations-Maßnahmen
  • Ausfallgeld

Beim Komplettversicherungsschutz erhöhen sich folgende Versicherungssummen: Personen- und Sachschäden auf 2,5 Millionen Euro und die Invaliditätsgrundsumme auf 40.000 Euro.

Die Angaben sind als „in etwa“ - Angaben zu sehen, da es von Versicherer zu Versicherer variieren kann. Welche Variante letzten Endes die Adäquate ist, hängt nicht zuletzt mit der Krankengeschichte der zu versichernden Person und dem Reise-, bzw. Herkunftsland ab. Diese Kriterien wirken sich auch auf die Beitragshöhe aus. Auch das Alter und das Geschlecht der zu versichernden Person haben Einfluss auf die Beitragshöhe.

Tierkrankenversicherung

Es wird unterschieden zwischen der Hunde OP Versicherung und der
Katzen OP Versicherung.

Hunde OP Versicherung

Die Hunde OP Versicherung übernimmt Operationskosten Ihres Hundes. Es handelt sich hier um Operationskosten einer Operation aufgrund von Unfall oder Krankheit. Die Hunde OP Versicherung übernimmt dann in diesen Fällen die Kosten der OP, sowie alle notwendigen Nebenkosten, wie z.B. Medikamente oder auch Verbandsmaterial.

Die Hunde OP Versicherung ist noch recht neu auf dem Versicherungsmarkt und die OP Versicherung bietet eine preiswerte Absicherung. In den meisten Fällen erstreckt sich der Versicherungsschutz auf übliche Behandlungen, jedoch sind Notoperationen sowie schwerwiegende Krankheiten ausgeschlossen. Es besteht auch die Möglichkeit bei der Hundekrankenversicherung ein Krankenhaustagegeld einzuschließen.

Weiterhin umfasst der Versicherungsschutz eine Rechtsschutzversicherung für Hundehalter, sowie eine Hundehaftpflichtversicherung. Weiterhin besteht auch ein die Absicherung durch Unfallkrankenhaustagegeld für Unfälle. Versicherungsschutz gilt in Deutschland. Sie können zum Tierarzt Ihrer Wahl gehen, d.h. sie haben freie Tierarztwahl.

Katzen OP Versicherung

Eine Katzen- OP- Versicherung übernimmt für Sie die Kosten der Operation aufgrund eine Unfalls oder einer Krankheit. Die Kostenübernahme erstreckt sich auf 100 Prozent, das bedeutet die Kosten werden voll übernommen, auch wenn der Tierarzt Ihnen aufgrund eines Unfalls das Doppelte berechnen sollte. Es besteht voller Versicherungsschutz in ganz Deutschland.

Übernommen werde die Kosten ab dem Untersuchungstag vor der Operation bis zu zehn Tage Nachbehandlung, inklusive aller Nebenkosten wie beispielsweise Medikamente oder Verbandsmaterial, sowie eventuelle Kosten für eine stationäre Behandlung. Sie haben freie Tierarztwahl. Es besteht Versicherungsschutz für alle im Versicherungsschein eingetragene Katzen jeder Rasse und Größe ab einem Alter von vier Monaten bis fünf Jahre. Sollte Ihre Katze über 5 Jahre alt sein, so beträgt die Erstattung der Kosten nur noch 80 Prozent. Hier gilt es aber sich individuell bei dem Versicherungsträger zu informieren.

Sichern Sie sich und Ihr Haustier im Falle eines Unfalls oder eine Krankheit ausreichend ab, denn die Kosten von medizinischer Behandlung sind beim Vierbeiner genauso intensiv wie bei einem Zweibeiner. Ermöglichen Sie Ihren tierischen Begleiter in alles Lebenslagen eine ausreichende medizinische Versorgung ohne sich Gedanken über die finanzielle Belastung machen zu müssen.

Da es sich hier um ein sehr junges Versicherungsmodell der Gesellschaften handelt, sollten Sie unbedingt die Angebote miteinander vergleichen, Erkundigen Sie sich außerdem über mögliche Doppelversicherungen bezüglich der Tierhalterhaftpflichtversicherung und des Rechtsschutzes. Sollten Sie Ihr Tier hergeben müssen, oder sollte es versterben, so erlöscht der Versicherungsschutz umgehend, die Restlaufzeit ist dann nicht mehr relevant.

 

 

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