KFZ Haftpflicht Versicherung : PKW / Auto / LKW / Quad / Trike / Motorrad - Versicherung

 

Die Versicherungen von Kraftfahrzeugen umfasst eine ganze Reihe von unterschiedlichen Verträgen nebst den dazugehörigen Bedingungen und Erweiterungsmöglichkeiten zur individuellen Anpassung des Versicherungsschutzumfanges. Nachfolgend werden wir näher auf die einzelnen Produkte eingehend. Zunächst ist wichtig darzulegen für welchen Personenkreis der Versicherungsschutz besteht und bei welchen Fahrzeugen es sich im Sinne der gesetzlichen Regelung um versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge handelt.

 

Versichert ist grundsätzlich die Gefahr die von dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ausgeht. Daher gehört zu dem versicherten Personenkreis nicht nur der Halter des Fahrzeuges, oder der Eigentümer, sondern immer auch der berechtigte Fahrer des Fahrzeuges. Ein Dieb wäre ein unberechtigter Fahrer, diesem wollen wir keinen Versicherungsschutz gewähren und würden daher sämtliche geleisteten Schadenersatzzahlungen von diesem zurückfordern.

 

 

Zu den Kraftfahrzeuggruppen gehören die Automobile. Dieser Oberbegriff umfasst alle PKW´s sowie alle LKW´s. Auch das Quad fällt unter diesen Begriff. Unter der Bezeichnung Krad verbergen sich sämtliche Zweikrafträder. Hinzu kommen die Kraftomnibusse und Zugmaschinen sowie Sonder-Fahrzeuge zum Beispiel der Feuerwehr, Traktoren, Wohnmobile, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 20km/h und vieles mehr. Es handelt sich immer um Land- fahrzeuge die sich nicht schienengebunden fortbewegen können. Hierbei spielt es keine Rolle mit welcher Technik der Motor angetrieben wird. Auch Elektroautos sind Kraftfahrzeuge.

 

 

 

Die KFZ-Versicherung schützt im Schadenfall den versicherten Personenkreis vor den finanziellen Folgen eines verschuldeten Verkehrsunfalls. Der Versicherer reguliert nicht nur den Schadenfall, er prüft auch die Höhe der gegen Sie geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten. Des Weiteren wehrt er für Sie unbegründete Schadenersatzforderungen ab. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Klärung der Verschuldens, bzw. Haftungsquote geht.

Auch für Sie als Verkehrsteilnehmer bietet dieses Modell der Pflichtversicherung eine enorme Sicherheit dafür, dass Sie im Schadenfall nicht auf den Willen des Unfallverursachers zur Schadenersatzleistung oder dessen wirtschaftliche Situation angewiesen sind. Die Beiträge zur Kraftfahrzeugversicherung stehen in keiner Relation zu den Kosten die bei einer Schadenregulierung anfallen können.

Autoversicherung

Die Kraftfahrzeugversicherung untergliedert sich in zwei Gruppen. Erstens die Kraftfahrzeug- haftpflichtversicherung und Zweitens die Kaskoversicherung. Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Kraftfahrzeug welches sich in öffentlichem Verkehrsraum bewegt versichert sein muss. Diese Bestimmungen sind im Pflichtversicherungsgesetz verankert. Wer gegen diese Pflicht verstößt muss damit rechnen, dass er von den zuständigen Behörden eine Strafe erhält.

Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden ist enorm hoch. Jeder Verkehrsteilnehmer ist ständig der Gefahr ausgesetzt durch eigene Unvorsichtigkeit oder das Fehlverhalten Anderer mit seinem Fahrzeug einen Schaden zu verursachen. Wer nach den Vorschriften des BGB das Eigentum eines Anderen oder dessen Gesundheit verletzt ist zum Schadenersatz verpflichtet. In einem durchschnittlichen Verkehrsunfall fallen Kosten an für die Reparatur des Fahrzeuges, Mietwagenkosten während des Fahrzeugausfalls, Rechtsanwaltsgebühren und sonstige Nebenkosten. Selbst bei kleinen Schäden sind schnell mehrere Tausend Euro an nachgewiesenen Schadenersatzansprüchen erreicht.

Sollte es zu einem Personenschaden gekommen sein, ist es fast nicht mehr möglich einen solchen Schaden aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung schützt demnach nicht nur den Unfallgeschädigten, sondern auch den Fahrzeugführer und den Fahrzeughalter vor den finanziellen Nachteilen im Falle eines Schadeneintritts.

Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen stellen eines der staatlichen Organe dar, die Kontrolle darüber ausüben, ob das Fahrzeug versichert ist. Der Versicherer ist verpflichtet dieser Behörde unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn ein Vertrag nicht mehr besteht. Sei dies durch Kündigung des Versicherungsnehmers, oder durch die Kündigung des Versicherers aufgrund nicht geleisteter Beitragszahlungen. Die Behörde muss dann eine zwangsweise Stilllegung des Kraftfahrzeuges veranlassen.

Mit den auf dem Deutschen Markt üblichen Deckungssummen sind Sie ausreichend auch gegen schwerwiegende Folgen von Verkehrsunfällen geschützt. Sie genießen Deckung bis zu den geographischen Grenzen Europas sowie in den Gebieten der EU. Sind Sie lange Unfallfrei gefahren wird diese von manchen Versicherern damit belohnt, dass der bisherige Rabatt bestehen bleibt, dies nennt man einen Rabattretter. In den neueren Versicherungsbedingungen ist es sogar möglich den Rabattverlust bei einem Unfall von vorne herein gemäß Vertrag auszuschließen. Wir informieren Sie gerne über diese neuen Vertragsvarianten.

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sind somit die Ansprüche der Unfallgeschädigten abgedeckt. Um die Schäden am eigenen Fahrzeug kümmert sich die Kaskoversicherung. Diese wiederum ist unterteilt in die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab durch selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Unfälle ohne Fremdbeteiligung wie das Fahren gegen die Leitplanke oder das Streifen einer Mauer beim Ausparken, sowie Schäden durch Mut- und Böswillige Beschädigung durch Dritte. Versichert ist der Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges zum Schadentag. In besonderen Deckungspaketen wird innerhalb einer bestimmten Zeitspanne der Neupreis des Fahrzeuges ersetzt, sofern Sie Erstbesitzer des Fahrzeuges sind in sich dieses in Ihrem Eigentum befindet (auch Leasing).

In der Teilkaskoversicherung sind diverse Schadengefahren versichert. Hierzu zählen Wildunfälle, Glasbruchschäden, Schäden durch Einbruchdiebstahl und Entwendung. Kommt es zu einem Brand des Fahrzeuges oder einer Explosion besteht ebenfalls Deckung, selbst wenn der Brand nicht vom Fahrzeug selbst ausgeht. Des Weiteren sind Schäden gedeckt durch die Elementargefahren wie Sturm, Hagel und Überschwemmung. Hinzu kommen Kurzschlussschäden an der Verkabelung des Fahrzeuges sowie Schäden durch Marderbiss. Fällt der Schaden unter einen Sachverhalt der in der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist, erfolgt keine Hochstufung des Versicherungsvertrages.

Selbst wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, und später wieder zugelassen werden soll, besteht Versicherungsschutz über die Ruheversicherung. In der Regel informiert die Zulassungsbehörde den Versicherer über die Außerbetriebsetzung und der Vertrag geht in die beitragsfreie Ruheversicherung über. Es sei denn, es wird von Ihnen ausdrücklich der Wunsch geäußert, dass auch während der nicht in Betriebnahme des Fahrzeuges volle Deckung erhalten bleiben soll. In der Ruheversicherung ist der Versicherungsschutz eingeschränkt. Es besteht nach wie vor Haftpflichtdeckung sowie Deckung für Teilkaskoschäden, sofern zuvor ein solcher Vertrag bestanden hatte. Wir das Fahrzeug nach Ablauf von 18 Monaten nicht wieder zugelassen, endet auch dieser Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf. Versicherungsschutz besteht nur, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum untergebracht ist, oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht.

Motorradversicherung

Bei einem Krad handelt es sich im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ebenfalls um ein Fahrzeug das den Regelungen der Versicherungspflicht unterliegt. Dies bedeutet Ihr Krad darf nicht ohne die Deckungszusage eines Versicherers im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Die Versicherer haben für Motorräder und Zweiräder die zu der Gruppe des Krad´s gehören spezielle Versicherungstarife eingerichtet. Diese unterscheiden sich in vielen Merkmalen von der Kraftfahrzeugversicherung für PKW.

Um die richtige Eingruppierung Ihres Krad´s vorzunehmen sollten Sie den Fahrzeugschein zu Hand nehmen. Es sind Angaben erforderlich zur KW-Leistung, Baujahr und vieles mehr. Maßgeblich für den Ihnen zur Verfügung stehenden Tarif ist die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverlaufes. Die schadenfreie Zeit wird in Schadenfreiheitsklassen (SF) ausgedrückt. Die Höchste zu erreichende SF ist die Klasse SF8. Dies würde bedeuten, sie haben mindestens 8 schadenfreie Jahre und somit den geringsten Beitragssatz von 35% erreicht.

Versicherungsschutz besteht in der Haftpflichtversicherung für Schäden die Sie in Verbindung mit der Nutzung des Krades einem Dritten zufügen. Dies können Sachschäden als auch Personenschäden sein. Der Versicherer übernimmt für Sie die Schadenregulierung und trägt alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten. Ist die Haftungsfrage strittig, übernimmt der Versicherer die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung und später die Schadenersatzleistungen, auch im Falle einer Quotelung der Haftung.

Interessant für jeden Besitzer eines Krad´s ist die Kaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen für die Reparatur des Krad´s bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall. Auch Schäden durch Mut-und Böswillige Beschädigungen durch Dritte sind gedeckt.

Die Teilkaskoversicherung ist sehr wichtig, da ein Krad auch gerne mal gestohlen wird. Versichert ist die Totalentwendung, Teilentwendung, Brandschäden, Schäden durch Sturm und Hagel, Schäden aufgrund des Zusammenstosses mit Haarwild und Schäden durch Überschwemmung. Wer sein Krad nicht das ganze Jahr nutzen möchte, sollte sich alternativ über ein Saisonkennzeichen informieren. Unter Beachtung und Anrechnung der ununterbrochenen Versicherungszeit ist es sinnvoll hier die Beratung eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne und freuen und über jede Kontaktaufnahme.

Trike Versicherung

Bei einem Trike handelt es sich ebenfalls um ein Automobil. Die meisten Versicherer bieten Versicherungsschutz analog den Versicherungstarifen eines Krades an. Es gibt aber auch Versicherer die für Trike´s einen Spezialtarif anbieten. Ob dieser allgemein billiger ist als ein Tarif der die Einstufung eines Trike´s ähnlich einem Krad vornimmt ist durch Angebotsvergleich zu prüfen.

Besonderes Augenmerk sollten Sie hierbei auf die Deckungssummen legen. Diese sollten ausreichend bemessen sein, damit bei einem Unfall mit Personenschaden nichts an Ihnen hängen bleibt. Die Haftpflichtversicherung des Trike´s ist nach den gesetzlichen Vorgaben eine Pflichtversicherung. Dies bedeutet, das Trike darf nicht ohne Versicherungsschutz auf die Straße. Verstöße hiergegen sind Strafbar.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung schützt Sie und den mitversicherten Personenkreis, das ist in der Regel jeder berechtigte Fahrer, der Halter sowie den Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen. Der Versicherer übernimmt für Sie die Regulierung des Schadenfalls und leistet nicht nur Schadenersatz, sondern er trägt auch alle Kosten der Schadenfeststellung oder einer Schadenauseinandersetzung wenn keine Einigung über das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls besteht. Auch die Höhe der gegen Sie gerichteten Forderungen wird durch den Versicherer auf dessen Kosten geprüft.

Das Schadenpotential bei einem Trike ist besonders hoch, da andere Verkehrsteilnehmer aufgrund des Anblicks des Trikes oftmals abgelenkt sind und sich durch diese Unaufmerksamkeit schnell eine Gefahrensituation ergibt. Für ein Trike wird der Abschluss einer Kaskoversicherung empfohlen. Somit sind Unfallschäden abgedeckt, aber auch Mut- oder Böswillige Beschädigungen fremder Personen. Daneben stehen die zahlreichen Risiken aus der Teilkaskoversicherung wie die Diebstahl, Sturm und Hagelschäden, Überschwemmung, Brand und Schäden durch den Zusammenstoss mit Haarwild.

Wer sein Trike nicht das ganze Jahr nutzt, hat auch die Möglichkeit der Absicherung über ein Saisonkennzeichen. Bei einem Saisonkennzeichen wird nicht für das ganze Jahr, sondern nur für einen bestimmten vereinbarten Zeitraum Deckung gewährt. Ob dies von den Kosten her gesehen, sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall durchgerechnet werden.

Quad Versicherung

Bei einem Quad handelt es sich ebenfalls um ein Automobil. Einige Versicherer bieten Versicherungsschutz analog den Versicherungstarifen eines Krades an. Es gibt aber auch Versicherer die für das Quad einen Spezialtarif im Angebot haben. Ob dieser billiger ist als ein Tarif der die Einstufung des Quad analog dem Krad vornimmt wäre durch Angebotsvergleich zu prüfen.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf die Höhe der Deckungssummen legen. Diese sollten ausreichend bemessen sein, damit bei einem schweren Unfall mit Personenschaden auch für den Geschädigten die volle Leistung zur Verfügung steht und Sie sich deshalb keine finanziellen Sorgen machen müssen.

Die Haftpflichtversicherung des Quad ist eine Pflichtversicherung. Dies bedeutet, Ihr Quad darf nicht ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Verstöße hiergegen werden strafrechtlich geahndet. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung schützt Sie und den mitversicherten Personenkreis, das ist in der Regel jeder berechtigte Fahrer, der Halter sowie den Eigentümer des Quad vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen und den damit verbundenen Kosten. Gibt es Streitigkeiten bezüglich der Verschuldensfrage, so prüft der Versicherer mit seinem Team von Anwälten, Sachverständigen und anderen Experten Ihre Eintrittspflicht und die Schadenhöhe auf Kosten des Versicherers.

Wenn sich ein Quad im Strassenverkehr bewegt, dann ist dies schon ein „Hingucker“ und zieht die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf sich. Leider ist dies auch ein Grund dafür, dass das Schadenpotential bei einem Quad besonders hoch ist, da andere Verkehrsteilnehmer aufgrund des besonderen Erscheinungsbildes des Quad unaufmerksam sind und sich daraus schnell eine besondere Gefahrensituation ergeben kann.

Für das Quad wird deshalb generell der Abschluss einer Kaskoversicherung empfohlen. Somit sind Unfallschäden oder Schäden durch Mut- und Böswillige Personen an Ihrem Quad abgedeckt. Über die Teilkaskoversicherung sind Risiken wie die Totalentwendung, Sturm und Hagelschäden, Überschwemmung, Brand und Schäden durch den Zusammenstoss mit Haarwild abgedeckt. Auch wenn sich mal ein Marder an Ihrem Quad verbissen hat, besteht Versicherungsschutz.

Wer sein Quad nicht das ganze Jahr über nutzen will, sollte alternativ die Nutzung eines Saisonkennzeichens in Erwägung ziehen. Hier wird im Rahmen der vollen Deckungssummen bezüglich Haftpflicht als auch Kaskoversicherung nur für einen von vorne herein bestimmten Zeitraum Deckung gewährt. Ob sich dies von der Beitragsseite aus gesehen lohnt sollte durchgerechnet werden. Hierzu stehen wir Ihnen als Versicherungsprofi gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und freuen uns über jede Kontaktaufnahme.

Anhänger Versicherung

Zunächst möchten wir klarstellen, dass nicht alle Anhänger zur Gruppe der Anhänger gehören welche einer Versicherungspflicht unterliegen.

Bei der Einstufung des Anhängers benötigt der Versicherer einige Angaben von Ihnen, aus diesem Grund sollten Sie Fahrzeugpapier zur Hand haben. Auch die Nutzung des Anhängers hat Einfluss auf den späteren Versicherungsbeitrag. Man unterscheidet zwischen der privaten Nutzung, die ist zum Beispiel bei einem Pferdeanhänger oder anderen Anhängern die dem Transport von Dingen des Hobby´s dienen gegeben und der gewerblichen Nutzung eines Anhängers.

Bei der gewerblichen Nutzung wird nochmals eine feinere Einteilung in Werksverkehr oder Güterverkehr vorgenommen. Werksverkehr bedeutet, sie befördern mit diesem Anhänger ausschließlich Dinge die sie selbst nutzen oder verbrauchen. Güterverkehr bedeutet, dass sie Dinge im Auftrag für Dritte transportieren.

Ein weiteres Kriterium für die Prämienberechnung ist die Aufbauart des Anhängers. Hier wird unterschieden zwischen Plan, Kipper, geschlossener Kasten und einigen weiteren Möglichkeiten. Hinzu kommt das Datum der Erstzulassung, Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht.

Liegen all diese Daten vor, kann die Versicherungsprämie berechnet werden. Versicherungsschutz besteht für Schäden die durch den Gebrauch des Anhängers am Eigentum von Dritten entstehen. Personenschäden sind ebenfalls abgesichert. Somit schützt Sie die Anhänger-Versicherung vor den Folgen von finanziellen Nachteilen im Zusammenhang mit einem Schadenfall.

Der Wert des Anhängers kann ebenfalls über eine Kaskoversicherung gegen Unfallschäden und Schäden aufgrund von Mut- und Böswilliger Sachbeschädigung versichert werden. Der Deckungsumfang in der Teilkaskoversicherung ist der Gleiche wie bei der Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung.

Nach der Straßenverkehrsordnung sind einige Spezialanhänger die dem Transport von Tieren für Sportzwecke dienen Zulassungsfrei. Vorgelegt werden muss aber in jedem Fall eine Betriebserlaubnis bzw. eine EG-Typgenehmigung. Darauf sollen Sie beim Kauf eines Anhängers achten, denn ohne diese Typgenehmigung erhalten Sie keinen Versicherungsschutz.

LKW Versicherung

Für Lastkraftwagen ist ebenfalls der Abschluss einer Kraftfahrzeug- haftpflichtversicherung vom Gesetzt vorgeschrieben. Bezüglich der Berechnung der Prämie ist entscheidend wie das Fahrzeug eingesetzt wird. Die Art des Fahrzeuges, der Aufbau, die Motorleistung incl. Hubraum sowie die Nutzlast sind entscheidende Aspekte welche die spätere Prämienberechnung beeinflussen. Hierbei sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren der Zulassungsbescheinigung oder der Betriebserlaubnis maßgebend.

Die Eingruppierung Ihres Fahrzeuges nach diesem Raster nennt man auch Wagnis. So erhält jedes Fahrzeug eine Wagniskennziffer. Wir das Fahrzeug hauptsächlich zum Güterverkehr eingesetzt, unterscheiden sich die Prämien für die Gruppe Güternahverkehr und Güterfernverkehr.

Im Güternahverkehr finden sich hauptsächlich die LKW´s wieder, die zum Zwecke des Transportes von Gütern eingesetzt sind. Hiervon abzugrenzen ist der Werknahverkehr sowie der Werkfernverkehr. Beim Werkverkehr werden ausschließlich Güter nur für eigene Zwecke transportiert. Ein Beispiel hierfür wäre der Transport von Arbeitsgerät oder Material zu einer Baustelle. Im Güterverkehr werden Güter für Andere gegen Bezahlung transportiert. Die ist bei Transport und Speditionsunternehmen der Fall. Hiervon abzugrenzen ist der einfache Lieferwagen. Dies ist ein als Kraftlastwagen zugelassenes Fahrzeug mit einer Nutzlast von bis zu 1,2 Tonnen.

Die Grenze ob es sich um Nah- oder Fernverkehr handelt liegt bei 100 km Luftlinie gerechnet ab dem Standort des Fahrzeuges. Als Standort wird immer der Firmensitz angenommen, selbst wenn das Fahrzeug nicht von dort zur Fahrt angetreten ist. Bei Firmenfahrzeugen ist der Halter bezüglich der Prüfung der Eignung der eingesetzten Fahrer zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet. So muss vor Übergabe eines Fahrzeuges ausreichend geprüft werden, ob ein in Deutschland gültiger Führerschein vorgelegt werden kann.

Es besteht keine Deckung über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei Ansprüchen die sich gegen den Halter des LKW´s richten aufgrund von Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungs- fristen. Kommt es zum Schadenfall und Sie können aus diesen Gründen die Liefervereinbarungen nicht einhalten kann aus der KFZ-Versicherung keine Leistung erfolgen. Aber auch für dieses Problem gibt es eine Lösung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Auch die Absicherung des eigenen Verlustrisikos über eine Kaskoversicherung ist möglich und sinnvoll. Nicht selten ist eine Deckungszusage eines Versicherers sogar Voraussetzung bei der Finanzierung eines LKW´s. Diese Fahrzeuge sind bereits bei der Anschaffung wesentlich teurer als ein durchschnittlicher PKW und daher ist es sinnvoll diesen Vermögenswert durch eine Kaskoversicherung abzudecken. Der Deckungsumfang ist der Selbe wie beim Versicherungs- schutz für PKW´s. Es empfiehlt sich Aufbauten und Sonderzubehör welches nicht Serienmäßig zur Ausstattung des LKW´s gehört über die Einschlussmöglichkeit der Mehrwerte in der Kaskoversicherung abzudecken. Die Teilkaskoversicherung lohnt sich bereits aufgrund der Deckung des Glasbruchrisikos. Die Windschutzscheibe eines LKW´s und deren Einbaukosten sind selten unter 2000,00 Euro zu haben.

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